Gesetzgebung & Qualität

Qualitätsstandards bedeuten Qualitätssicherung. Bei Gynem arbeiten wir nach strengen Richtlinien, die sowohl darüber informieren, als auch regeln, was wir tun und wie wir es tun. Diese kommen sowohl von innerhalb als auch von außerhalb unserer Organisation. Selbst auferlegte Standards werden regelmäßig überprüft. Unsere anspruchsvollen Rechtsvorschriften entsprechen stets den Vorschriften der EU und der Länderebene.

 

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Die Besonderheiten der Gesetzgebung zur assistierten Reproduktion variieren innerhalb der EU von Land zu Land. Eine Richtlinie, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für den ordnungsgemäßen Umgang mit menschlichem Gewebe und menschlichen Zellen – einschließlich Eizellen, Spermien und Embryonen – festlegt, gilt jedoch für alle Mitgliedstaaten. In der Tschechischen Republik ist die diesbezügliche Gesetzgebung zwar von diesen Richtlinien abhängig, das Gesetz ist jedoch wesentlich strenger und schreibt Gesundheits- und Sicherheitskontrollen für nahezu alle Aspekte des Betriebs einer Fruchtbarkeitsklinik vor.

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Zu den Regelungsbereichen zählen Verfahren der künstlichen Befruchtung, Laborarbeitsplätze und -materialien, Dokumentation und sogar Luftqualität. Es gibt auch spezielle Vorschriften zum Schutz von Eizellspenderin, -empfängern und Embryonen. Als Nachweis für die Einhaltung dieser Vorschriften sind wir vom staatlichen Institut für Drogenkontrolle (SÚKL) lizenziert, welches zweijährlich unsere Klinik überprüft.

Die oben genannten internen und externen Faktoren fördern eine Kultur von hervorragender Qualität bei Gynem, von der unsere Kunden direkt profitieren. Hinzu kommt das Engagement und die Aufmerksamkeit, die ein Familienunternehmen mit sich bringt. Das Ergebnis ist eine Fruchtbarkeitsklinik auf sehr hohem Niveau.

 
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