Künstliche Befruchtung, die von der Krankenkasse übernommen wird - Kosten und welcher Anspruch besteht
Unfruchtbarkeit wird in der heutigen Gesellschaft zunehmend zu einem diskutierten Thema. Dank der Fortschritte in der Reproduktionsmedizin und der Änderung des Gesetzes zur künstlichen Befruchtung erhalten Tausende von Menschen die Chance, glückliche Eltern zu werden. Kostenseitig handelt es sich um eine sehr teure Behandlung. Was kostet künstliche Befruchtung und welche Übernahme seitens der Krankenkasse besteht?
Wer hat Anspruch auf IVF, die 2020 von der Krankenkasse übernommen?
Die gute Nachricht ist, dass die meisten erwachsenen Frauen Anspruch auf eine künstliche Befruchtung aus der Krankenversicherung haben. Wenn bei ihnen eine bilaterale Obstruktion der Eierstöcke diagnostiziert wird, können sie sich Frauen im Alter von 18 bis 39 Jahren dem Eingriff unterziehen. Frauen, die nicht unter dieser Krankheit leiden, können ab dem 22. Lebensjahr die Krankenversicherung nutzen, während die obere Altersgrenze dieselbe bleibt wie im ersten Fall.
Zu berücksichtigen ist, dass die Krankenkassen nicht die vollständige Höhe der Leistung übernehmen. Einen Teil der Behandlung muss die Klientin selbst bezahlen. Im Regelfall sind dies Medikamente zur hormonellen Stimulation, zusätzliche Leistungen, Maßnahmen, die die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung und Schwangerschaft erhöhen sowie Labortests. Die Beträge der Selbstfinanzierung liegen bei Tausenden Kronen. Unter dem Strich können es bis zu 20.000 Kronen werden. Zahlt die Klientin die assistierte Reproduktion selbst, dann beträgt der Preis für einen vollständigen Zyklus circa 50.000 Kronen.
In einigen Fällen zahlt die Krankenversicherung einen Teilbetrag und manchmal liegt die gesamte finanzielle Last bei den Klienten. Die konkrete Höhe der Zahlung ist von den Preislisten der einzelnen Krankenkassen abhängig. Jede renommierte Klinik hat auf ihrer Website eine Preisliste der einzelnen Leistungen. Den individuellen Preis einer Leistung erfahren Sie während der Konsultation.
Wie viele IVF-Zyklen zahlt die Krankenkasse?
Nach der Neufassung des Gesetzes über künstliche Befruchtung haben Frauen Anspruch auf drei Zyklen künstlicher Befruchtung und unter bestimmten Bedingungen sind es vier Zyklen. Vier Zyklen können nur in dem Fall durchgeführt werden, wenn bei früheren Eingriffen nur ein Embryo in die Gebärmutter einer Frau übertragen wurde. Natürlich können weitere Zyklen erfolgen, aber die Klientin muss diese selbst bezahlen.
Ein einzelner Embryotransfer scheint daher aus mehreren Gründen die geeignete Wahl zu sein. Die Krankenkasse zahlt für einen Eingriff zusätzlich, dadurch werden die Erfolgschancen der künstlichen Befruchtung erhöht. Durch die Platzierung eines einzelnen Embryos wird auch die Möglichkeit von Mehrlingsschwangerschaften ausgeschlossen.
Eine Ausnahme bildet die Methode der intrauterinen Insemination (IUI), eine der grundlegendsten Methoden der künstlichen Befruchtung. Es ist das am wenigsten invasive Verfahren, bei dem im Labor ausgewählte Spermien während des Eisprungs direkt auf die Gebärmutter transferiert werden. Diese Leistung wird vollständig von der Krankenkasse übernommen. Darüber hinaus ist es möglich, dieses Verfahren bis zu sechs Mal pro Jahr durchzuführen.
Gewerbliche Zusatzversicherung - Möglichkeiten
Einige Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit einer kommerziellen Zusatzversicherung für die assistierte Reproduktion an, dies dient als Ergänzung zur üblichen Krankenversicherung. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in diesem Fall strengere Regeln für die Zahlung von Versicherungsprämien gelten. Konkret handelt es sich um:
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eine untere Altersgrenze, bei der die künstliche Befruchtung durchgeführt werden kann
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die Notwendigkeit die Versicherung für einen bestimmten Zeitraum vor dem Eingriff geschlossen zu haben
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die klare Abgrenzung der Abstände zwischen den Zyklen
Im Angebot der gewerblichen Versicherung für assistierte Reproduktion können so auch weitere Leistungen abgedeckt werden. Dies sind beispielsweise Komplikationen während und nach der Geburt, die Geburt von Mehrlingen und andere. Andererseits besteht der Nachteil der gewerblichen Versicherung in der Tatsache, dass es nicht möglich ist, einen separaten Abschluss zu vereinbaren. Meist ist sie Teil der Lebensversicherung oder der Zusatzversicherung für schwere Frauenkrankheiten.
*Dieser Artikel wurde vom Übersetzungsbüro Marvel, s. r. o. aus dem tschechischen Original in die deutsche Sprache übersetzt.